Mietbürgschaft – Zusätzliche Absicherung für Vermieter
Der Mieter kann keine Kaution zahlen? Ein Bürge übernimmt die Haftung für Mietschulden und Schäden. Mit unserer rechtssicheren Vorlage sichern Sie sich zusätzlich ab und schützen Ihre Mieteinnahmen wirksam.
Eine Mietbürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich ein Dritter – der Bürge – verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen. Dies umfasst insbesondere ausstehende Mietzahlungen, Nebenkosten und Schäden an der Mietwohnung.
Die Bürgschaft bietet Ihnen als Vermieter zusätzliche Sicherheit, wenn der Mieter selbst nicht in der Lage ist, eine Kaution zu hinterlegen. Sie ergänzt oder ersetzt die klassische Mietkaution und gibt Ihnen die Gewissheit, dass ein solventer Dritter im Ernstfall einspringt.
Besonders häufig kommt die Mietbürgschaft bei Berufseinsteigern, Studenten oder Auszubildenden zum Einsatz, deren Eltern oder andere Angehörige als Bürgen auftreten. Rechtlich ist die Bürgschaft im BGB geregelt und muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, um wirksam zu sein.
Zwei Arten der Bürgschaft im Vergleich
Nicht jede Bürgschaft bietet Ihnen als Vermieter die gleiche Sicherheit. Es gibt zwei grundlegende Varianten, die sich erheblich in ihrer rechtlichen Wirkung unterscheiden. Die Wahl der richtigen Bürgschaftsart entscheidet darüber, wie schnell und unkompliziert Sie im Schadensfall auf die Bürgschaft zugreifen können.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei dieser Variante haftet der Bürge unmittelbar und ohne Umwege. Sie können den Bürgen sofort in Anspruch nehmen, ohne zuvor den Mieter verklagen zu müssen. Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage – das bedeutet maximale Sicherheit für Sie als Vermieter.
Empfohlen: Dies ist die bevorzugte Form für Vermieter, da sie den schnellsten und direktesten Zugriff auf die Bürgschaftssumme ermöglicht.
Gewöhnliche Bürgschaft
Hier müssen Sie zunächst versuchen, Ihre Forderung beim Mieter durchzusetzen. Erst wenn dieser nicht zahlt oder die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, können Sie sich an den Bürgen wenden. Diese Variante bedeutet längere Wartezeiten und zusätzlichen Aufwand für Sie.
Nachteil: Deutlich weniger Sicherheit und höherer Verwaltungsaufwand durch die notwendigen Vorverfahren gegen den Mieter.
Wann macht eine Mietbürgschaft Sinn?
Die Mietbürgschaft ist ein bewährtes Instrument, wenn Mieter nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um eine klassische Barkaution zu hinterlegen. Gerade bei Berufsanfängern, Studenten oder Auszubildenden, die gerade erst ins Berufsleben starten, fehlt häufig das nötige Kapital für drei Monatsmieten.
Auch bei Mietern mit befristeten Arbeitsverträgen oder Selbstständigen, deren Einkommen schwankt, kann eine Bürgschaft sinnvoll sein. Die Bürgschaft durch solvente Angehörige – meist Eltern oder Großeltern – gibt Ihnen die nötige Sicherheit, während der Mieter sein Eigenkapital für andere Zwecke einsetzen kann.
Berufseinsteiger
Noch kein Vermögen aufgebaut, aber verlässliche Bürgen im Hintergrund
Schwankendes Einkommen, zusätzliche Absicherung durch Bürgen
Die rechtliche Obergrenze beachten
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Gesamtobergrenze
Die Mietbürgschaft darf zusammen mit der Mietkaution nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen! Wird diese gesetzliche Grenze überschritten, ist die Bürgschaft im überschießenden Teil unwirksam. Achten Sie daher genau auf die Summen.
Gesetzliche Regelung nach § 551 BGB
Der Gesetzgeber schützt Mieter vor übermäßiger finanzieller Belastung. Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten verlangen, darf keine zusätzliche Bürgschaft mehr vereinbart werden. Umgekehrt gilt: Bei einer Kaution von zwei Monatsmieten ist eine Bürgschaft von maximal einer Monatsmiete zulässig.
Die Berechnung bezieht sich stets auf die Nettokaltmiete ohne Nebenkosten. Diese Obergrenze ist zwingend und kann nicht vertraglich abbedungen werden – Vereinbarungen darüber hinaus sind nichtig und vor Gericht nicht durchsetzbar.
Beispielrechnung
Nettokaltmiete: 800 € pro Monat
Gesetzliche Obergrenze: 3 × 800 € = 2.400 €
Bereits hinterlegte Kaution: 1.600 € (2 Monatsmieten)
Maximale Bürgschaftssumme: 800 € (1 Monatsmiete)
In diesem Beispiel darf die Bürgschaftssumme maximal 800 € betragen, damit die Gesamtsumme aus Kaution und Bürgschaft nicht die erlaubten 2.400 € überschreitet.
Was deckt die Mietbürgschaft ab?
Eine Mietbürgschaft sichert Sie als Vermieter gegen verschiedene finanzielle Risiken ab. Sie umfasst typischerweise alle Ansprüche, die aus dem Mietverhältnis entstehen können und für die der Mieter haftet.
Mietrückstände
Ausstehende Mietzahlungen inklusive Verzugszinsen
Nebenkosten
Nicht beglichene Betriebs- und Heizkostennachzahlungen
Schäden
Reparaturkosten für beschädigte Einrichtung oder Bausubstanz
Renovierung
Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
Rechtsverfolgung
Anwalts- und Gerichtskosten bei notwendigen Klagen
Räumungskosten
Kosten für Zwangsräumung bei Zahlungsausfall
Vorteile für Vermieter
Die selbstschuldnerische Bürgschaft gibt Ihnen maximale Handlungsfreiheit und minimiert finanzielle Risiken erheblich.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit einer rechtssicheren Mietbürgschaft erweitern Sie Ihren Spielraum bei der Mieterauswahl erheblich. Sie können auch Mietinteressenten berücksichtigen, die zwar über ein geregeltes Einkommen verfügen, aber noch keine Rücklagen für eine Barkaution gebildet haben.
Die selbstschuldnerische Variante gibt Ihnen im Schadensfall direkten Zugriff auf die Bürgschaftssumme, ohne langwierige Gerichtsverfahren führen zu müssen. Das spart Zeit, Nerven und Anwaltskosten. Gleichzeitig bleibt die Bürgschaft über die gesamte Mietdauer bestehen und passt sich bei Mieterhöhungen automatisch an.
Ein weiterer Vorteil: Solvente Bürgen, meist Eltern oder Großeltern mit festem Einkommen, bieten oft eine höhere Zahlungssicherheit als die Mieter selbst. Sie profitieren damit von einer doppelten Absicherung.
So gehen Sie rechtssicher vor
Damit die Mietbürgschaft im Ernstfall auch tatsächlich greift, müssen Sie einige formale Anforderungen beachten. Eine fehlerhafte Bürgschaftserklärung kann im Streitfall unwirksam sein und Ihnen wichtige Ansprüche kosten.
1
Schriftform einhalten
Die Bürgschaftserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben werden. Mündliche Absprachen oder E-Mails reichen nicht aus.
2
Bürgschaftsart festlegen
Legen Sie explizit fest, dass es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt. Nur so können Sie den Bürgen direkt in Anspruch nehmen.
3
Maximalbetrag angeben
Nennen Sie einen konkreten Höchstbetrag und achten Sie auf die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten inklusive Kaution.
4
Laufzeit definieren
Die Bürgschaft sollte für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses gelten – inklusive möglicher Verlängerungen durch stillschweigende Fortsetzung.
Unsere Vorlage erfüllt alle diese Anforderungen und wurde von Fachanwälten für Mietrecht geprüft. Sie können sie direkt verwenden und müssen nur noch die individuellen Daten eintragen.
Ihre rechtssichere Vorlage
Bürgschaftserklärung zum Sofortdownload
Mit unserer professionellen Vorlage erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere, selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung. Das Formular wurde von Fachanwälten entwickelt und enthält alle notwendigen Klauseln für maximale Rechtssicherheit.
Nach dem Ausfüllen erhalten Sie ein druckfertiges PDF-Dokument, das nur noch vom Bürgen unterschrieben werden muss. Alle wichtigen Punkte sind bereits enthalten: Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, Maximalbetrag, Laufzeit und Haftungsumfang.
Im Preis enthalten:
Rechtssichere Formulierung nach aktuellem Mietrecht
Schützen Sie sich effektiv vor Mietausfällen und Zahlungsrückständen. Mit einer rechtssicheren Mietbürgschaft erweitern Sie Ihre Absicherung und können gleichzeitig Ihre Mieterauswahl flexibler gestalten. Die selbstschuldnerische Bürgschaft bietet Ihnen direkten Zugriff auf die Bürgschaftssumme – ohne Umwege über langwierige Gerichtsverfahren.
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